Beitragsordnung
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Beitragsordnung

Gem § 15 der Satzung werden folgende Regelungen zur Höhe des
Beitrages und zum Beitragseinzug getroffen:

 

 

§1
 
Die Mitglieder sind verpflichtet folgende Zahlungen zu leisten:
 - bei Aufnahme in den Verein eine Aufnahmegebhr
 - den Mitgliedsbeitrag.
 
§2
 
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr wird
durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
 

§3

 
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März abgebucht. Bei
Neueintritt nach dem 1. März anteilig entsprechend dem
Eintrittsdatum. Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass zum
Abbuchungszeitraum eine ausreichenden Deckung auf dem
Konto vorhanden ist. Gebühren bei Rückbelastungen gehen zu
Lasten des Mitglieds.
 

§4

 
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beitrgen befreit.
 

§5

 
Der Vorstand kann in Sonderfällen Beitragserleichterungen
gewähren. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung
notwendig. Im Falle einer Beitragsermäßigung müssen bis
zum 31.12. des Vorjahres entsprechende Nachweise beim Vorstand
eingereicht werden, aus denen sich ergibt, dass der Grund für die
Beitragserleichterung weiter besteht. Ansonsten wird der
entsprechende Beitrag in voller Höhe fällig und kann nicht
zurückerstattet werden.
 

§6

 
Mit Erreichen der Volljährigkeit scheiden 18-jährige Mitglieder
aus der Familienmitgliedschaft aus und werden als eigenständige
Mitglieder geführt.
Volljährige Mitglieder, die als Jugendliche in Familienmitgliedschaften
geführt sind, bleiben längstens bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft, solange sie sich
in Schul- oder Berufsausbildung befinden, bzw. Wehr- oder
Zivildienst leisten. Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
wird der Jugendliche unverändert beitragsfrei in der Familienmitgliedschaft
geführt.
 

§7

 
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Mitglied 15,00€; bei
Familienmitgliedschaften 25,00€.
 

§8

 
Die Mitgliedsbeiträge pro Jahr werden festgesetzt auf:
 
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre)        ..........            50,00€
Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehr- und Ersatzdienstleistende  ..........                 50,00€
Erwachsene             .............................                         75,00€
Rentner (passiv)         .........................                         60,00€
Familie 1 (1 Erw. + alle Kinder bis 18 Jahre)         100,00€
Familie 2 (2 Erw. + alle Kinder bis 18 Jahre)         120,00€
 

§9

 
Zusatzbeiträge in den einzelnen Abteilungen sind möglich. Diese werden auf
der Abteilungsversammlung beschlossen und dem Vorstand mitgeteilt.
 
 
Die Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16.11.2009
beschlossen und ersetzt alle bisherigen Regelungen.
 
Sie tritt ab 1.01.2010 in Kraft.
 
Willi Waris
Vorsitzender
 

 

 

 

 

 

 

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