Beitragsordnung
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| Gem § 15 der Satzung werden folgende Regelungen zur Höhe desBeitrages und zum Beitragseinzug getroffen: |
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| §1 |
Die Mitglieder sind verpflichtet folgende Zahlungen zu leisten: - bei Aufnahme in den Verein eine Aufnahmegebhr - den Mitgliedsbeitrag. |
| §2 |
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr wirddurch die Mitgliederversammlung festgelegt. |
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§3
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Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März abgebucht. BeiNeueintritt nach dem 1. März anteilig entsprechend demEintrittsdatum. Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass zumAbbuchungszeitraum eine ausreichenden Deckung auf demKonto vorhanden ist. Gebühren bei Rückbelastungen gehen zuLasten des Mitglieds. |
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§4
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Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beitrgen befreit. |
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§5
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Der Vorstand kann in Sonderfällen Beitragserleichterungengewähren. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Begründungnotwendig. Im Falle einer Beitragsermäßigung müssen biszum 31.12. des Vorjahres entsprechende Nachweise beim Vorstandeingereicht werden, aus denen sich ergibt, dass der Grund für dieBeitragserleichterung weiter besteht. Ansonsten wird derentsprechende Beitrag in voller Höhe fällig und kann nichtzurückerstattet werden. |
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§6
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Mit Erreichen der Volljährigkeit scheiden 18-jährige Mitgliederaus der Familienmitgliedschaft aus und werden als eigenständigeMitglieder geführt.Volljährige Mitglieder, die als Jugendliche in Familienmitgliedschaftengeführt sind, bleiben längstens bis zur Vollendung des25. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft, solange sie sichin Schul- oder Berufsausbildung befinden, bzw. Wehr- oderZivildienst leisten. Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigungwird der Jugendliche unverändert beitragsfrei in der Familienmitgliedschaftgeführt. |
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§7
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Die Aufnahmegebühr beträgt pro Mitglied 15,00€; bei Familienmitgliedschaften 25,00€. |
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§8
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Die Mitgliedsbeiträge pro Jahr werden festgesetzt auf: Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) .......... 50,00€Schüler, Studenten, Auszubildende,Wehr- und Ersatzdienstleistende .......... 50,00€Erwachsene ............................. 75,00€Rentner (passiv) ......................... 60,00€Familie 1 (1 Erw. + alle Kinder bis 18 Jahre) 100,00€Familie 2 (2 Erw. + alle Kinder bis 18 Jahre) 120,00€ |
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§9
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Zusatzbeiträge in den einzelnen Abteilungen sind möglich. Diese werden aufder Abteilungsversammlung beschlossen und dem Vorstand mitgeteilt. |
| Die Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16.11.2009beschlossen und ersetzt alle bisherigen Regelungen. Sie tritt ab 1.01.2010 in Kraft. Willi WarisVorsitzender |